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AGB

Allgemeine Dienstleistungsbedingungen von Baumaschinen, Baugeräten an Verbraucher

  • Allgemeines - Geltungsbereich

  • Die vorliegenden Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen des Auftragnehmers gelten für alle Angebote und Dienstleistungen von Baumaschinen, Baugeräten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dienstleistungsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

  • Diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen gelten auch für künftige Verträge über die Dienstleistung beweglicher Sachen mit dem­ selben Auftraggeber. Dienstleistungsverträge werden nur mit volljährigen Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen. Zur Prüfung der Identität des Auftraggebers verlangt der Auftragnehmer die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments.

  • Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor den Regelungen in diesen Dienstleistungsbedingungen.

  • Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

  • Falls nichts Abweichendes angegeben, sind alle Dienstleistungsangebote des Auftragnehmers freibleibend. Die vom Auftraggeber unter­ zeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Dieses Angebot kann durch den Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer

        Auftragsbestätigung angenommen werden.

 

Haftungsbegrenzung des Auftragnehmers

  • Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Dienstleistungsgegenstand selbst entstanden sind, können vom Auftraggeber nur geltend gemacht werden bei

  • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers;

  • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers;

  • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens;

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen;

  • falls der Auftragnehmer nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

 

Preis und Zahlung, Abtretung zur Sicherung der Dienstleistungsschuld

  • Der Berechnung der Dienstleistung liegt individuell zugrunde.

  • Der vereinbarte Dienstleistungspreis versteht sich nach der Dienstleistung. Der Auftraggeber hat sämtliche Nebenkosten (insbesondere Betriebsstoffe, Anfahrt, etc.) jeweils gesondert zu zahlen.

  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber jederzeit eine angemessene Vorauszahlung des Dienstleistungspreises zu verlangen.

  • Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder soweit es sich um solche in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreife Gegenansprüche handelt und aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

  • Fällige Beträge werden in dem Kontokorrent hinsichtlich eines für Lieferungen zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Kontokorrent- Eigentumsvorbehaltes aufgenommen.

  • Der Auftraggeber tritt in Höhe des vereinbarten Dienstleistungspreises seine Ansprüche gegen seinen Auftraggeber, für dessen Auftrag der Dienstleistungsgegenstand verwendet wird, an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.

 

Kündigung

  • Der über eine bestimmte Zeit abgeschlossene Dienstleistungsvertrag ist für beide Vertragspartner grundsätzlich nicht vorzeitig kündbar.

 

Anwendbares Recht

  • Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • Erfüllungsort für alle Leistungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers oder der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat.

  • Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers oder

- nach seiner Wahl - der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat. Der Auftragnehmer kann aber auch das für den Auftraggeber zuständige Gericht anrufen.

Streitbeilegungsverfahren

  • Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

 

Keine Übernahme von Schäden

  • Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die eigenständige Erkundung des zu bearbeitenden Bodens. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung oder Schadensersatz bei Schäden an Kabeln, Leitungen und Rohre, die sich im Boden befinden. Ebenfalls keine Haftung für Beschädigung an Hausfassaden, Fenster, Zäunen etc., hier hat der Auftraggeber die Pflicht diese vorher zu schützen.

  • Bei mutmaßlicher Beschädigung der Maschinen haftet der Auftraggeber. Die Reparatur benötigt Ersatzteile und Arbeitszeit, diese Kosten übernimmt der Auftraggeber.

 

Persönliche Schutzausrüstung

  • Der Auftraggeber hat die eigene Verantwortung eine vollständige und richtige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung oder Schadensersatz.

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